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Brigitte Zypries
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Frage von Rüdiger K. •

Frage an Brigitte Zypries von Rüdiger K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich kann Ihre Aussage vom 03.07.2007 nicht nachvollziehen. Im neuen DNeuG steht geschrieben, dass Bundespolizisten bis zum 62. Lebensjahr Dienst leisten sollen. Ich laufe also mit einem Alter von 61 Jahren und ein paar Monaten einem Straftäter hinterher.

Der Berufsunteroffizier ist zu diesem Zeitpunkt schon ein paar Jahre zu Hause.

Auch gibt es in der Bundespolizei das Problem der "Überalterung".

Ebenfalls haben Bundespolizisten einen anstrengenden Job, körperlich, geistig, sozial usw.. Wir verrichten Schichtdienst rund um die Uhr auf dem Flughafen und das bis ich 62 Jahre alt bin.

Ist dies Gerecht gegenüber den Bundespolizisten, man füllt sich als Bundesbeamter 2. Klasse.

Über eine Stellungnahmen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Klaus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klaus,

für das Dienstrecht der Bundespolizeibeamten ist das Bundesinnenministerium zuständig. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen an diese Stelle zu wenden (Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin, poststelle@bmi.bund.de).

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries