Frage an Brigitte Zypries von Andreas A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Bezug nehmend auf meine Frage und Ihre Antwort in www.abgeordnetenwatch.de vom 30.1.2008 erlauben Sie mir bitte weitere Frage.
Ich habe großes Verständnis, dass Sie nicht Ihre Personalfragen öffentlich auf diesem Forum diskutieren; und es ist mir außerdem bekannt, dass die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts Aufgabe der zuständigen Wahlausschüsse von Bundestag und Bundesrat ist. Der Kandidatenvorschlag von Prof. Dreier kommt aber von Ihnen, aus dieser Verantwortung können Sie sich doch trotzdem nicht entziehen.
Teilen Sie die Auffassung von Prof. Dreier, dass der Würdeschutz von Opfern und Tätern gegeneinander abzuwägen ist? Lässt das Folterverbot im deutschen wie im internationalen Recht für Sie doch Ausnahmen und Abwägungsmöglichkeiten zu – zum Beispiel bei einem Staatsnotstand? Welche Bedeutungen haben für Sie Art. 1 GG: »Die Würde des Menschen ist unantastbar (...) und Art. 104 I 2 GG: »Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden«? Streben Sie diesbezüglich eine Grundgesetzänderung an?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
meiner Antwort vom 30. Januar 2008 habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries