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Frage von Roberta G. •

Frage an Brigitte Zypries von Roberta G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

als Justizministerin sind Sie nicht ganz unbeteiligt, was das Betreuungsgesetz angeht. Aus diesem Grunde wende ich mich zum wiederholten Male an Sie, in der Hoffnung, dass Sie diesmal antworten.

Das Betreuungsgesetz sieht vor, psychisch Kranke und Drogenabhängige in Wohnungen unterzubringen, um sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Gegen solche Nachbarn habe ich persönlich nichts, solange sie sich gesittet verhalten und keine Kleidung vom Balkon herunterwerfen und nachts die Türen knallen. Wenn man aber gerade an so einen Nachbarn gerät, inwieweit ist man da als Mieter und Steuerzahler geschützt? Die Polizei, die diverse Male anrücken musste, kann die Betreffenden auch nur zur Ruhe ermahnen und wenn keine Konsequenzen folgen, bleibt alles beim Alten. Hinzu kommt noch, dass z.B. im Berliner Bezirk Reinickendorf zwei von vier Polizeistellen geschlossen wurden (was auch Ihrer Partei zu verdanken ist). Bei steigender Kriminalitätsrate, soll man da noch die Dienste der wenigen Polizisten in Anspruch nehmen, während anderswo Verbrechen geschehen?

Im Bundestag wurde dieses Gesetz beschlossen, und wie kommt es, dass sich keine Partei mit den Folgen dieses Gesetzes auseinandersetzen möchte? Von Abgeordneten wird man doch erwarten düfen, dass sie hinter den Gesetzen stehen, die sie beschlossen haben? Die CDU hat die Sache als "privatrechtliche Angelegenheit" abgetan, Ihre Partei und die Grünen haben die mails einfach ignoriert. Geht man so mit Wählern um, auf deren Stimme man angewiesen ist?

In einem anderen Beitrag war von einem NPD-Verbot die Rede. Glauben Sie nicht, dass ein Verbot überflüssig wäre, wenn die anderen Parteien die Bürger ernster nehmen würden?

Mit freundlichem Gruß
Roberta Gubo

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gubo,

das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund. Dieses lässt sich am besten dadurch erreichen, dass die Alltagssituation für den Betreuten so realistisch wie möglich erhalten bleibt. Dazu gehört insbesondere das Wohnen in einer normalen Wohnung.

Ich kann nachvollziehen, dass es auf die Dauer für die Nachbarn eines „lauten“ Betreuten unangenehm werden kann. Allerdings haben Sie ja selber geschildert, welche Maßnahmen in so einem Fall möglich sind. Auch ein Gespräch mit dem Betreuer und dem Vermieter kann hier für alle Seiten gewinnbringend sein. Bei den von Ihnen geschilderten Beeinträchtigungen handelt es sich zudem um Verhaltensweisen, die keinen speziellen betreuungsrechtlichen Bezug haben, sondern auch (leider) sonst zu beobachten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries