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SPD
• 19.03.2008

(...) Allerdings ist Frau Metzger doch das beste Beispiel dafür, dass die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter in der Regel über das notwendige Selbstbewusstsein verfügen, um auch einem zeitweise die Grenzen des Vertretbaren sprengenden Druck standzuhalten. (...) Zur Ihrer zweiten Frage: Ich halte es weder für sinnvoll noch für möglich, das Brechen von Wahlversprechen unter Strafe zu stellen. (...)

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SPD
• 19.03.2008

(...) eine mögliche Privatisierung der Deutschen Bahn wird zurzeit sehr ausführlich und gründlich durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sinnvoll, zunächst die Prüfung der verschiedenen denkbaren Modelle abzuwarten, die jeweiligen Konsequenzen umfassend herauszuarbeiten und erst anschließend eine Bewertung vorzunehmen. (...)

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SPD
• 14.03.2008

(...) So müssen diese, im Gegensatz zu vielen anderen ausländischen Pendants, gegen einen Beschuldigten nicht nur belastende Beweise, sondern auch entlastende Beweise ermitteln. Nicht umsonst trägen die Staatsanwaltschaften deshalb den Spitznamen "objektivste Behörde der Welt". Für den seltenen Fall, dass ein Staatsanwalt doch einmal den Eindruck der Befangenheit erwecken sollte, kann gegen diesen eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. (...)

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SPD
• 19.03.2008

(...) Jedoch kann hier ein Verfahren auch ohne Strafantrag weiter betrieben werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Wann ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen ist, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. In den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) finden sich für die entsprechenden Vorschriften Anhaltspunkte, bei deren Vorliegen ein öffentliches Interesse gegeben ist. (...)

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SPD
• 12.03.2008

(...) insbesondere Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind auf das Schärfste zu missbilligen. Es wäre verfehlt anzunehmen, dass Jugendliche unter 14 Jahren gar nicht für ihre Taten belangt werden. Sie werden vielmehr über das Jugendamt sehr wohl zur Verantwortung gezogen. (...)

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