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Brigitte Zypries
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Frage von Norbert N. •

Frage an Brigitte Zypries von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

nachdem nun Frau Metzger dem massiven Druck der SPD-Parteizentrale und aus den eigenen Reihen ausgesetzt war, ihr Mandat niederzulegen, mehren sich nun die Stimmen, die dieses Vorgehen als Mobbing und verfassungswidrig ( Guido Westerwelle ) ansehen.
Selbst der ehemalige Karlsruher Richter Hans-Joachim Jentsch, nannte dieses Vorgehen, einen Anschlag auf den Rechtsstaat.
Für Hartmut Koschyk ( CSU ) ist es, so wörtlich :
Ein Skandal und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber der grundgesetzlich geschützten Gewissensfreiheit demokratisch gewählter Abgeordneter.

Sieht die SPD es als legitim an, um jeden Preis die Machtergreifung in Hessen zu fossieren, selbst wenn dabei Wahlversprechen gebrochen werden müssen und gewählten Volksvertretern ( Frau Metzger ) nahegelegt wird, ihr Gewissen abzuschalten, oder ihr Mandat niederzulegen ?
Gehen, gerade bei Ihnen als Juristin, bei solch einer Vorgehensweise, nicht alle Alarmlampen an ?
Sehen sie nicht auch, wenn sie das Ganze mal aus der Sicht eines “normalen Bürger“ sehen, solch eine Vorgehensweise als Schlag ins Gesicht des Wählers an ?
Wäre es in Ihren Augen vermessen, oder doch eher gerecht, wenn man in Zukunft den Bruch von Wahlversprechen, als Straftatbestand einstufen und dementsprechend unter Strafe stellen würde ?
Diese Fragen werde ich selbstverständlich auch anderen Politikern stellen und man darf gespannt sein, wer das Rückrad hat, überhaupt zu antworten, ohne Phrasen zu dreschen, sondern offen und ehrlich seine Meinung vertritt.

Vielen Dank + beste Grüße

Norbert Neumann

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

natürlich ist jede und jeder Abgeordnete frei in ihrer oder seiner Entscheidung. Innerhalb einer Fraktion ist aber auch ganz normal, dass mitunter heftig über einen gemeinsamen Weg gestritten wird. Dabei wird vereinzelt auch der Rahmen des Vertretbaren überschritten. Allerdings ist Frau Metzger doch das beste Beispiel dafür, dass die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter in der Regel über das notwendige Selbstbewusstsein verfügen, um auch einem zeitweise die Grenzen des Vertretbaren sprengenden Druck standzuhalten.

Zur Ihrer zweiten Frage: Ich halte es weder für sinnvoll noch für möglich, das Brechen von Wahlversprechen unter Strafe zu stellen. Wahlversprechen sind politische Willenserklärungen. Sie bezeichnen in der Regel das, was eine Partei umsetzen möchte, wenn sie nach der Wahl die Politik im Wesentlichen allein gestalten kann. Was sich davon dann tatsächlich umsetzen lässt, ergibt sich erst aus den durch die Wahl bestimmten Machtverhältnissen. Oftmals ist es leider notwendig, Kompromisse einzugehen. Ob ein Wahlversprechen dann gebrochen wurde, oder aufgrund der aktuellen politischen Situation schlicht nicht umsetzbar war, ist dann eine Frage der Interpretation, die sich nicht strafrechtlich einordnen lässt. Es würde außerdem dem von Ihnen hervorgehobenen Prinzip widersprechen, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verplichtet sind, wenn sie nach der Wahl auf eine unter Umständen neue Situation nicht reagieren könnten, weil sie an Wahlversprechen ihrer Parteien gebunden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries