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Frage von Michael M. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

zur Debatte über die Strafmündigkeit von minderjährigen Schwerverbrechern und Gruppenvergewaltigern, bitte ich um Ihre Stellungnahme zu diesen abstoßenden Verbrechen:

"Vergewaltiger fühlen sich sicher
Täter kalkulieren eigene Strafunmündigkeit ein

Minden/Lübbecke (mt). Die Vergewaltiger einer 14-Jährigen begingen ihre Tat im Bewusstsein, nicht belangt zu werden. Zwei 13-Jährige und ein 14-Jähriger hatten sich am 19. Februar an einer Mitschülerin vergangen.
...
Die drei männlichen Kinder und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien hatten das Mädchen in einen Schuppen gelockt und sexuell missbraucht.
...
Nach Auskunft der Polizei haben die Tatverdächtigen bei den Vernehmungen die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers weitgehend eingeräumt.

Sie hätten bereits bei der Tatausübung einkalkuliert, dass ihnen keine strafrechtlichen Konsequenzen drohten, da sie nicht strafmündig seien, so gestern auf MT-Anfrage Werner Wojahn, Pressesprecher der Polizei. ... "

http://mt-online.de/mt/lokales/minden/?cnt=2205172

Ähnlicher Fall in Bielefeld: Ein 12jähriges Mädchen wird mittags im Schwimmbad brutal vergewaltigt.

"Die Täter sind zwei Cousins, 14 und 15 Jahre alt, Türken.
Ein Junge ist bereits als Sextäter bekannt. ..."

http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/03/07/sex-horror-im-spassbad/jungen-vergewaltigen-zwoelfjaehrige,geo=3956934.html

Mit freundlichen Grüßen

Michael W. Matthes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matthes,

insbesondere Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind auf das Schärfste zu missbilligen. Es wäre verfehlt anzunehmen, dass Jugendliche unter 14 Jahren gar nicht für ihre Taten belangt werden. Sie werden vielmehr über das Jugendamt sehr wohl zur Verantwortung gezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries