Sehr geehrter Herr Borm,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.
Sehr geehrter Herr Borm,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.
Sehr geehrter Herr Wayne,
auf Ihre Frage vom 01.03.2008 habe ich am 14.03.2008 geantwortet. Ich habe dieser Antwort nichts weiter hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) die zahlreichen Fälle, in denen Kinder unter Gewalt oder Vernachlässigung leiden müssen, erschüttern auch mich. Wer in solchen Fällen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss, lässt sich aber nicht pauschal beurteilen, sondern muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. (...)
(...) März 2008 verkündeten Beschluss im Eilverfahren zur Vorratdatenspeicherung entschieden, dass es weiterhin möglich bleibt, Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Das Gericht hat keinen Anlass dafür gesehen, die Speicherung der Verkehrsdaten bis zur Entscheidung der Hauptsache auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht lässt auch weitgehend die Übermittlung der Daten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken zu. (...)
(...) nach wie vor verteilen sich die elterlichen Unterhaltslasten nach einer Trennung in der Ihnen bekannten Weise: Der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil pflegt und erzieht das Kind und erfüllt auf diese Weise seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Dem anderen Elternteil obliegt es, für die finanziellen Bedürfnisse des Kindes einzustehen und den Barunterhalt zu erbringen. (...)
(...) Ihre Schlussfolgerung aus der Entscheidung zum sog. Kfz-Kennzeichenscanning teile ich nicht. (...)