Frage an Brigitte Zypries von Volker B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
heute, am 14.03.08, wurde vom LG Duisburg ein mehrfacher Mörder nach einem unerträglich langen Verfahren für seine 1997 begangene Tat zum 3. Mal verurteilt, nun zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist allen Justiz-Pannen in diesem Verfahren zum Trotz hinzunehmen.
Empörend ist allerdings, dass der Verurteilte trotz der erheblichen Straferwartung auf freien Fuß gesetzt wurde! Bei allem Respekt vor der Gewaltenteilung, der damit verbundenen Unabhängigkeit der Gerichte von der Gesetzgebung und auch vor der Justiz:
Wie kann die Justiz und wie können unsere für die Justiz zuständigen Regierenden es verantworten, diesen Mörder frei zu lassen, ihm damit die Fluchtmöglichkeit geradezu auf dem Präsentierteller darzubieten, ohne vor den Opfern in tiefster Schamesröte dazustehen?
Es kann nicht angehen, dass rein formaljuristische Gründe dafür herhalten müssen, eine Rechtsentscheidung zu fällen, die selbst geringstmöglicher Lebenserfahrung widerspricht und die Opfer damit implizit verhöhnt.
Wie lösen Sie als Justizministerin, wie löst der Gesetzgeber diesen Widerspruch auf?
Sehr geehrter Herr Borm,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile - also auch nicht in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries