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Frage von Robert H. •

Frage an Brigitte Zypries von Robert H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Zypries,

es vergeht kaum noch eine Woche, in der ein Kind aufgrund von Gewalt oder Vernachlassigung durch eigene Eltern (zumeist ist der Täter die eigene Mutter) sterben muss. In sehr vielen Fällen wurden die Familien vom Jugendamt betreut. Der Presse ist zu entnehmen, dass die Leitungen der Jugendämter in jedem Fall, eigenes Verschulden und Versagen nicht erkennen wollen und können.

Ist im Justizministerium das Problem der unterlassenen Hilfeleistung durch die Mitarbeiter der Jugendämter (zumeist verlassen sich die Mitarbeiter es Jugendamts auf die Aussagen der betreuenden Mutter) bekannt?

Was ist in Ihrem Ministerium geplant, damit unterlassene Hilfeleistung von Amtsträgern angemessen geahndet wird?

Ist Ihnen als Regierungsmitglied bekannt, dass Jugendämter aufgrund nicht vorhandener Aufsicht quasi im demokratiefreien Raum operieren können?

An wen kann sich ein Bürger wenden, wenn eine lokale Verwaltungsbehörde Hinweisen auf Kindesmisshandlung nicht ordnungsgemäß nachgeht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haase,

die zahlreichen Fälle, in denen Kinder unter Gewalt oder Vernachlässigung leiden müssen, erschüttern auch mich. Wer in solchen Fällen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss, lässt sich aber nicht pauschal beurteilen, sondern muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Das ist Aufgabe der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften und ich habe keinen Zweifel daran, dass sie ihrem Auftrag nachkommen.

Die Tätigkeit der Jugendämter gehört in der Regel zur Aufgabe der Kommunen. Die Frage der Aufsicht betrifft daher in erster Linie die jeweilige Kommune und das Bundesland. Eine Zuständigkeit des Bundes für diese Fragen gibt es nicht. Eines lässt sich aber sagen - eine Tätigkeit einer deutschen Behörde im "rechtsfreien Raum" gibt es nicht. Bei Beschwerden gegen die Tätigkeit eines bestimmten Jugendamts, sollten Sie sich an den jeweiligen Verwaltungschef der Kommune oder die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Wenn Sie konkrete Hinweise auf eine Kindesmißhandlung haben, sollten Sie nicht zögern, sich an die nächste Polizeidienststelle oder das Jugendamt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries