
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt, dass die im Ausland lebenden Angehörigen in Deutschland versicherungspflichtig Beschäftigter beitragsfrei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Dies gilt allerdings nur für die Ehemänner und -frauen, die minderjährigen Kinder und die Eltern der Versicherten und auch nur, wenn die Familienmitglieder in ihrem Heimatstaat keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben. (...)