Frage an Brigitte Pothmer von Lutz E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Pothmer,
Wussten Sie, dass Angehörige von in Deutschland lebenden Ausländern in ihrer Heimat kostenlos Leistungen unserer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, selbst dann, wenn sie noch nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben?
Zweite Frage dazu: Was gedenken Sie als Abgeordnete konkret gegen diesen unhaltbaren Zustand zu tun?
Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Lutz Ehler
Sehr geehrter Herr Ehler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt, dass die im Ausland lebenden Angehörigen in Deutschland versicherungspflichtig Beschäftigter beitragsfrei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Dies gilt allerdings nur für die Ehemänner und -frauen, die minderjährigen Kinder und die Eltern der Versicherten und auch nur, wenn die Familienmitglieder in ihrem Heimatstaat keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben.
Es handelt sich zudem nicht um eine allgemeine Regelung, sondern um spezielle Sozial-Abkommen mit der Türkei und Jugoslawien aus den 60er Jahren. Damals sollte der Zuzug von „Gastarbeitern“ ohne ihre Familien sichergestellt werden. Die Ansprüche ergeben sich also nicht obwohl, sondern weil die Angehörigen nicht in Deutschland leben. Von dieser Situation und den hier arbeitenden Migrantinnen und Migranten hat Deutschland massiv profitiert. Dieser Verantwortung können wir uns nicht einfach entziehen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich zur Zeit keinen Handlungsbedarf an der derzeitigen Situation etwas zu ändern, zumal die finanziellen Auswirkungen des Abkommens durch den Ausbau eigener Sozialsysteme in den Ländern stetig abnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer