Frage an Brigitte Pothmer von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pothmer
Neuberechnung v. ALG II
Die Regierung verschweigt nachdrücklich die Berechnungsgrundlagen für die Neuberechnung.
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-reform-opposition-darf-nicht-nachrechnen_aid_557283.html
Vom DGB hörte man schon, dass bei der Berechnung des „Warenkorbes“ auch die Ausgaben von Aufstockern einbezogen wurden.
Glauben Sie ernsthaft, dass die Aufstockung von 5€ monatlich den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen? Vorrangig sollte doch die Nachvollziehbarkeit der Sätze erkennbar sein. Wie können die nachvollziehbar sein, wenn die Berechnungsgrundlagen als Staatsgeheimnis gehütet werden?
Was werden Sie tun, damit die Berechnungsfakten offen gelegt werden?
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen antworte.
Auch ich war ausgesprochen enttäuscht, als Bundesarbeitsministerin von der Leyen den Beschluss der Bundesregierung verkündete, die Regelsätze um lediglich fünf Euro erhöhen zu wollen. Mit einem Regelsatz von 364 Euro kann aus meiner Sicht das Existenzminimum nicht bestritten werden.
Wir Grünen fordern bereits seit langem eine Erhöhung der Regelsätze. Dabei orientieren wir uns an den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der einen Regelsatz von deutlich über 400 Euro als notwendig errechnet und gerade aktuell noch einmal bestätigt hat.
Auch wir prüfen derzeit mit Hochdruck die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen. Diese liegen uns trotz einiger Ergänzungen aber immer noch nicht vollständig vor. So fehlen bspw. nach wie vor alle Urspungsdaten und Informationen über den Rechenweg. Wir kritisieren diese "Geheimhaltungsstrategie" des Bundesarbeitsministeriums sehr und bestehen auf einer umfassenden Offenlegung aller Daten. Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung dem anhaltenden öffentlichen und politischen Druck aber über kurz oder lang nachgeben und alle Daten veröffentlichen muss.
Schon die bereits vorliegenden Informationen über das Vorgehen der Bundesregierung lassen jedoch fürchten, dass sie eine Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils nach Kassenlage vorgenommen hat, indem sie zum Beispiel nur noch die unteren 15 Prozent der Einkommen herangezogen hat. Die Vergleichsgruppe wird damit ärmer als zuvor und der Regelsatz fällt entsprechend niedrig aus.
Wir Grünen werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um eine Neuregelung zu erreichen, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und das Existenzminimum der Betroffenen sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer, MdB