
(...) 6 auch formuliert, dass Kinder in diesen Fällen von ihren Eltern getrennt werden können, nach wie vor herrscht aber eine Bevorzugung der biologischen Eltern vor, die nicht immer nachvollziehbar ist. Es macht nicht in jedem Fall Sinn, über Jahre hinweg Geld in Familienunterstützung zu investieren, wenn Eltern offensichtlich erziehungsunfähig sind. Hier muss der Blick von den Eltern auf die Kinder gerichtet werden, so dass ihr Schutz im Fokus der Entscheidungen steht. (...)