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Bodo Ramelow
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Frage von Helene M. •

Frage an Bodo Ramelow von Helene M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ramelow,

in den letzten Jahren wurde immer wieder von toten Kindern berichtet, die wegen Vernachlässigung oder Gewalt durch ihre Eltern gestorben sind. Gestern war wieder von einem verhungerten Kind zu lesen, dessen Eltern es offenbar haben verhungern lassen. http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1952518-454,1,0.html Dieses Kind lebte zwar in Franken, aber auch in Thüringen kamen immer wieder Kinder zu Tode.

Nun meine Frage:

Wie können Ihrer Meinung nach Kinder am besten vor Vernachlässigung und Gewalt ihrer Eltern geschützt werden? Wie können grundsätzlich die Rechte von Kindern besser geschützt werden?

Helene Mayer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Maier,
vielen Dank für Ihre Frage.
Dass immer wieder Kinder durch die Hand oder auch die Ignoranz ihrer Eltern sterben müssen, in eines der traurigsten Kapitel unserer reichen Gesellschaft. In den wenigstens Fällen handelt es sich bei den Eltern jedoch um skrupellose Gewalttäter – meist sind die Eltern überfordert, zu jung, leben in einer schwierigen Lebenssituation. Das darf ihre Taten nicht rechtfertigen, ist aber ein Ansatz für Hilfe. Grundsätzlich muss der Schutz der Kinder ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein, an dem alle mitwirken. Hier ist es wichtig, wenn Nachbarschaft, Verwandte, Kita-Erzieherinnen und Lehrer, Ärztinnen und Berater aufmerksam sind und bei Verdacht auf Vernachlässigung und Misshandlung Polizei oder Jugendamt informieren.

Kinderschutz kostet Geld:
Natürlich muss das Jugendamt auch in der Lage sein, sich tatsächlich um die gemeldeten Fälle zu kümmern. Hier muss sichergestellt werden, dass die Ämter über ausreichend Personal verfügen, die sich um die eingegangenen Meldungen kümmern und die Familien auch kontinuierlich begleiten können. Geld wird auch gebraucht, wenn es um die Sicherung der Kinder- und Jugendschutzdienste geht. Um Vernachlässigung von vorne herein zu vermeiden, müssen aber dringend die aufsuchenden Hilfen ausgebaut werden. Bevor sich der Stress in Familien zu Überforderung, Gleichgültigkeit und Gewalt auswächst, brauchen manche Familien Hilfe vor Ort, in ihrem Zuhause. Auch hierfür muss Geld bereitgestellt werden.

Allerdings brauchen wir auch einen Einstellungswandel in Gesellschaft und Behörden. In Abgrenzung zur NS-Familienpolitik wurden Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt (Art. 6 Grundgesetz). Darin wurde formuliert, dass Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern seien. Daraus erwuchs im Laufe der Jahrzehnte eine staatliche Zurückhaltung und eine Förderung der Familien, die in den meisten Fällen richtig ist, in einigen Fällen aber auch falsch sein kann. Insbesondere dann, wenn sich Eltern eben nicht um ihre Kinder kümmern. Es ist zwar in Art. 6 auch formuliert, dass Kinder in diesen Fällen von ihren Eltern getrennt werden können, nach wie vor herrscht aber eine Bevorzugung der biologischen Eltern vor, die nicht immer nachvollziehbar ist. Es macht nicht in jedem Fall Sinn, über Jahre hinweg Geld in Familienunterstützung zu investieren, wenn Eltern offensichtlich erziehungsunfähig sind. Hier muss der Blick von den Eltern auf die Kinder gerichtet werden, so dass ihr Schutz im Fokus der Entscheidungen steht. DIE LINKE setzt sich deswegen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Kinder müssen als eigenständige Rechtssubjekte aufgewertet und somit auch ihr Schutz verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Bodo Ramelow

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