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Bettina Lugk
SPD
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Frage von Svetlana K. •

Kann mein Sohn beide Staatsangehörigkeiten behalten, Deutsche und Bosnische ?

Geboren in Deutschland, seit einem Jahr arbeitet und lebt er in Deutschland. Er hat sich mindestens seit seiner Geburt 4 Jahre in Deutschland aufgehalten.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir sind gerade dabei, ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz zu schaffen, um eine schnellere Einbürgerung und Mehrstaatigkeit für alle zu ermöglichen. Wir hoffen, dass die Reform noch vor dem Sommer 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.

Für eine Reihe von Herkunftsländern ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland bereits heute schon möglich. Seit 2014 müssen sich zudem in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern, die neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern aufgrund ihrer Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden (sog. Optionspflicht).

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine juristische Beratung zu einem Einzelfall anbieten kann und würde Sie bitten, Ihren Fall in der Einbürgerungsbehörde überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Lugk, MdB

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