(...) Deshalb haben wir die mit dem heutigen Mandat, das zum Ziel hat den Islamischen Staat zu bekämpfen, seine weltweiten Terroraktivitäten zu unterbinden und seine Stellungen zu zerstören einen Bundeswehreinsatz beschlossen. (...) Diese heutige Mandatserteilung ist deshalb ein weiterer Schritt, der in einer bereits seit über einem Jahr bestehenden Allianz gegen den Terror des IS mündet und der mittlerweile 64 Staaten angehören. (...) Die Völkerrechtliche Grundlage besteht auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, in dem das Recht auf Selbstverteidigung eines jeden Landes individuell und auch kollektiv abgeleitet wird. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat heute dem Bundeswehreinsatz im Kampf gegen den Islamischen Staat zugestimmt. (...) Die Völkerrechtliche Grundlage besteht auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, in dem das Recht auf Selbstverteidigung eines jeden Landes individuell und auch kollektiv abgeleitet wird. (...)
(...) Aufgrund der noch laufenden Gespräche bezüglich der Inhalte des Handelsabkommens, kann ich leider nicht auf alle Punkte eingehen, möchte Ihnen gerne aber ein konkretes Beispiel nennen. So hat die EU-Kommission zu dem in der Öffentlichkeit besonders stark diskutierten Bereich des Investitionsschutzes im Mai 2015 nach umfassenden Konsultationen und Gesprächen erste Reformüberlegungen vorgestellt. Diese werden nun mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beraten. (...)
(...) September 2015 fand dazu ein hochrangiger Fraktionskongress zu TTIP statt. Auf dem Kongress machte die Bundeskanzlerin Angela Merkel noch einmal darauf aufmerksam machte, dass die durch TTIP steigenden HTTIPlsmöglichkeiten eine große Chance für deutsche Unternehmen, Verbraucher und Dienstleister seien. Folglich würde auch die deutsche Wettbewerbsfähigkeit steigen. (...)
(...) Wie Sie bestimmt gehört haben, gibt es mittlerweile einen ausgearbeiteten Referentenentwurf für das zweite Telemediengesetz. (...) Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung und dem damit verbundenen Bedürfnis nach öffentlichen Internetzugängen ist es wichtig, ausreichende Sicherungsmaßnahmen sowohl für die Betreiber als auch die Nutzer einzurichten. (...)
(...) Ich kann Ihnen aber bereits heute versichern, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzt, dass künftig gewerbliche und private Anbieter von WLAN-Netzen nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, wenn Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Alle anderen Dienstanbieter, insbesondere private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. (...)