Frage an Bettina Hornhues von Simon Joda S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Moin Bettina oder auch Guten Tag Frau Hornhues,
Ich wollte mich erkundigen, ob Sie vorhaben an der umstrittenen Störerhaftungs-Klausel für offene W-Lan-Netze etwas zu ändern. Vorschläge für die Vorgehensweise gibt es ja genug.
Des weiteren fände ich es interessant, ob Sie Wissen über die Freifunk Initiative haben. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten, hat eine recht elegante (Übergangs-)Lösung für dieses Problem gefunden, welche Geschäften, sowie Privatpersonen von Nutzen ist. Haben Sie vor, zumindest so lange sich an der Störer-Haftung nichts kurzfristig bewegt, diese Initiative zu unterstützen?
Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende,
Gruß aus Bremen-Findorff, am Schlachthof,
Simon Joda Stößer.
Sehr geehrter Herr Stößer,
vielen herzlichen Dank für Ihre Email und Nachfrage bezüglich der offenen WLAN-Netze.
Sie sprechen ein sehr aktuelles Thema an, denn gegenwärtig wird ein Referentenentwurf für das zweite Telemedienänderungsgesetz zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und somit in Kürze beraten. Ich muss Sie also noch um ein wenig Geduld bitten, bis Genaueres berichtet werden kann.
Ich kann Ihnen aber bereits heute versichern, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzt, dass künftig gewerbliche und private Anbieter von WLAN-Netzen nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, wenn Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Alle anderen Dienstanbieter, insbesondere private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen.
Wir schaffen damit unter Einhaltung einfacher und praktikabler Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet haften mussten.
Die unionsgeführte Bundesregierung trägt mit diesem Entwurf nicht nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Netzen bei, sondern leistet einen entscheidenden Beitrag zur digitalen Teilhabe und zur flächendeckenden Breitbandversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hornhues