
(...) Damit gibt es im aktuellen VVG einen Direktanspruch konkret für die Fälle, in denen ein Geschädigter in der Praxis häufig Schwierigkeiten hat, seinen Schaden vom Versicherungsnehmer ersetzt zu bekommen. Richtig ist also: Auch wenn der allgemeine Direktanspruch nicht Gesetz geworden ist, ist die 2007 beschlossene VVG-Reform ein Schritt in die richtige Richtung, damit Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche verwirklichen können. Das wurde in der 2./3. (...)