Frage von Janine W. • 29.08.2022
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SPD
• 30.08.2022

Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen

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SPD
• 31.08.2022

Ab 1. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage auf Dauer komplett, wodurch die steigenden Strompreise entlastet werden, was ALLEN Haushalten in Deutschland bei der Nebenkostenabrechnung finanziell helfen wird -  also auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart dadurch etwa 260 Euro.

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SPD
• 31.08.2022

Die demokratischen Fraktionen im deutschen Bundestag sind gemeinsam der Auffassung, dass der imperialistische und völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine auch ein Angriff auf unsere internationale Friedenordnung ist.

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SPD
• 25.08.2022

JA, sie bekommen als Angestellte in einem Kleinstunternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber im September ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen

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