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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von ANGELA D. •

Bekomme ich als selbst. Tagesmutter und Angestellte 450€ die Energiepauschale auch?

Grüße Sie
Ich bin private Tagesmutter mit Leistungen vom Jugendamt und zahle für dieses private Geberbe Steuervorrauszahlung.

Ich bin aber auch einen 450€ Job für die Familuenentlastung zur Betreuung von Kindern mit Körper und Geistiger Einschränkungen beschäftigt.
Bekomme ich auch die 300€ Energiepauschale
1x für die private Firma (Betriebskosten)
UND
1x für mich privat meine Familie ???
Danke schonmal für Ihre Mühe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

Sie persönlich können die Energiepauschale generell natürlich NUR einmalig erhalten, unabhängig davon wie viele Beschäftigungsverhältnisse Sie haben. Entweder sie bekommen die 300 Euro als Angestellte mit dem Septembergehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt.  Oder Sie erhalten als Selbstständige automatisch mit der Einkommenssteuerveranlagung der Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung die 300 Euro erstattet. Welche der beiden Formen der Auszahlung auf Sie zutreffen, wird beim Finanzamt registriert, damit Mehrfachauszahlungen der Energiepauschale vermieden werden.

Falls Sie allerdings z.B. studierende Kinder haben, die zusätzlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und Lohn erhalten, können diese auch die Energiepauschale erhalten. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wird durch die Energiepauschale mit dem Septemberlohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Außerdem entfiel zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage auf Dauer komplett, wodurch den gestiegenen Strompreisen begegnet wird. Diese Entlastung wird ALLEN Haushalten in Deutschland bei der Nebenkostenabrechnung finanziell helfen -  also auch Selbstständigen wie Ihnen, Frau D. .

Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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