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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Schuetz E. •

Wie kommen Kleinunternehmer, die Einkommensteuer zahlen, an die 300€ Energiepauschale?

Sehr geehrte Frau Hagedorn, jeder Kleinunternehmer, dessen Einkommen über der Einkommensteuerfreigrenze von gegenwärtig 9984.- jährlich liegt, zahlt Einkommensteuer. Das hat ja entgegen Ihren früheren Aussagen nichts mit der 22000-€ Grenze zu tun. Allerdings zahlen Kleinunternehmer keine vierteljährliche Vorsteuer, sondern rechnen ihr Einkommen bzw. ihre Einkommensteuer nur einmal jährlich ab. Aber, da ja jeder, EK-Steuer zahlt (also auch der Großteil der Kleinunternehmer, die über dem Einkommensteuerfreibetrag liegen), laut unserer Regierung auch diese 300€ erhalten soll- wie wollen Sie das regeln für Kleinunternehmer? Letztendlich bekommen ja sogar geringfügig Beschäftigte mit 450-€- Jobs das Geld und sogar Hartz-4-Empfänger bekommen Sonderzahlungen, da kann es ja nicht gerecht sein, wenn man unabhängige Kleinunternehmer einfach übergeht.
Sollen die 300€ dann bei Abgabe der Steuererklärung von der Einkommensteuer abgezogen werden? Oder wie gedenkt die Regierung, das zu machen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich auf meine drei Antworten auf Abgeordnetenwatch vom 6.und 22. April sowie vom 30. Mai. zu der 300€ Energiepauschale für Kleinunternehmer bezieht.  Ja, Sie haben mit Ihrer letzten Frage absolut Recht: die 300 Euro Energiekostenpauschale, die Ihnen als Kleinunternehmerin ja nicht „mit dem Lohn“ ausgezahlt werden oder mit der Vorsteuer verrechnet werden können, erhalten Sie trotzdem im vollen Umfang durch die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2022, bei deren Berechnung die 300 Euro nachträglich ermäßigend auf die von Ihnen zu zahlende  Einkommensteuer wirken.

Für Kleinstunternehmer entfallen – staatlich gewollt – viele bürokratische Pflichten und Belastungen wie u.a. die Tatsache, dass sie trotz Selbstständigkeit keine Vorsteuer zahlen müssen. Ich kenne persönlich durchaus Kleinstunternehmer, die sich aus diesem Grund Jahr für Jahr bemühen, genau diese Grenze mit ihrer Unternehmung NICHT zu überschreiten, weil sie von dieser bürokratiearmen Regelung weiterhin profitieren wollen, was legitim ist. Dann ist es allerdings auch folgerichtig, diejenigen stärker zu entlasten, die bei Steuern und Abgaben höhere Beiträge zur Unterstützung unseres Sozialstaates „in Kauf nehmen“.

Das Ziel der SPD bei diesem 2. Energie-Entlastungspaket (das am 12. Mai in 2./3. Lesung vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde) war und ist, dass jene, die finanziell stark sind, weniger entlastet werden sollen als diejenigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – z.B. auch als Pendler und Familien mit Kindern - besonders betroffen sind.  Um diese Entlastung zu erreichen, muss man allerdings nicht nur EINE Maßnahme betrachten, sondern den ganzen „Strauß“ an Maßnahmen, wobei mit einzelnen Maßnahmen stets bestimmte Bevölkerungsgruppen speziell erreicht werden (aber natürlich nicht ALLE von allen Maßnahmen profitieren können!). So soll quasi „für jeden etwas pauschal dabei sein“, was ich in meinem Brief vom 6. April explizit auch schon ausgeführt habe.

Trotzdem enthalten die beiden Energie-Entlastungspakete, die sich aus einem ganzen „Strauß“ an Entlastungsmaßnahmen zusammensetzen, durchaus vieles auch für Kleinunternehmer oder auch z.B. für Rentnerinnen und Rentner, die ich Ihnen gerne hier aufzeigen möchte:

Das 9-Euro Ticket, das seit dem 1. Juni für drei Monate angeboten wird, hat eiinnen und Rnterne enorm hohe Nachfrage und wird auch von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt, die selbstständig sind oder in Rente und die sich damit auch weite Reisen zu Verwandten oder Freunden für sehr wenig Geld leisten können und das gerne in Anspruch nehmen. Das Ticket kann von allen Menschen (auch von Kleinunternehmern!) in Anspruch genommen werden und entlastet den Geldbeutel enorm – da ich selbst jede Woche mit dem Zug sehr viel unterwegs bin, weiß ich, dass viele Menschen aller Generationen das Ticket aktuell für Tagesausflüge oder Kurzurlaube nutzen.

Seit dem 1. Juni subventioniert der Bund ebenfalls für drei Monate jeder Liter Benzin mit 30 Cent und jeder Liter Diesel mit 14 Cent – dieser „Tankrabatt“ ist zwar sehr umstritten (es war auch nicht der Vorschlag der SPD!)- Aber im Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn, die keinen Tankrabatt eingeführt haben, zeigt sich dennoch eindeutig, dass die Spritpreise bei uns in Deutschland leider noch sehr viel höherer wären als aktuell, wenn es diesen „Tankrabatt“ nicht gäbe.

Ab 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage auf Dauer komplett, wodurch den gestiegenen Strompreisen begegnet wird. Diese Entlastung wird ALLEN Haushalten in Deutschland bei der Nebenkostenabrechnung finanziell helfen -  also auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart dadurch etwa 260 Euro.

Leider gibt es bei uns viele Menschen, die entweder auf die Grundsicherung angewiesen sind oder Wohngeld beziehen, weil sie sonst nicht von ihrem Einkommen leben können. Gerade DIESE Menschen haben wir nicht vergessen! Diejenigen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, erhalten zum Juli 200 Euro als Einmalzahlung „On TOP“ zu ihren bisherigen Bezügen. Dazu gibt es einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro für alle Wohngeldempfänger, wozu übrigens zu 46 Prozent Rentnerinnen und Rentner gehören. Auch für Familien mit Kindern gibt es im Energie-Entlastungspaket gezielt Zuschüsse pro Kind.

Die aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges in der Ukraine enorm gestiegenen Preise sind für uns ALLE eine schwere Belastung. Gerade in diesen schweren Zeiten sehen wir als SPD uns in der Verantwortung, die größten Schocks für die Menschen „abzufedern“. Natürlich werden wir auch in den nächsten Monaten angesichts der prekären Sicherheitslage, der Dramatik bei Lieferengpässen und der weltweiten Inflationsraten über erforderliche Entlastungen für die Menschen und Betriebe diskutieren und Sie können sicher sein: im Rahmen eventuell weiterer Entlastungspakete werden wir auch die Situation der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer ganz gewiss nicht vergessen!

Wie Sie sehen können, ist das Entlastungspaket für die breite Masse der Gesellschaft ausgelegt. Dabei werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinesfalls bevorzugt, aber ihre herausragende finanzielle Belastung  – gerade durch das tägliche Pendeln zur weit entfernten Arbeit – angemessen gewürdigt. Wichtig ist unter dem Aspekt der Gerechtigkeit auch folgender Aspekt: der geplante 300-Euro-Energie-Zuschuss muss voll versteuert werden, was dazu führt, dass derjenige, der viel verdient, einen hohen Steuerabzug hinnehmen muss, während der Geringverdiener nur einen geringen Steuerabzug trägt. Damit hilft der Bonus vor allem denjenigen, die ihn auch wirklich brauchen.

Die Entlastungspakete sollen die Menschen vor den Kriegsauswirkungen schützen und ich freue mich sehr, dass Bundestag und Bundesrat sie zum Wohle vieler Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich beschlossen haben. Die Wahrheit ist aber leider auch, dass wir alle durch diesen Krieg und die Inflation massiv belastet werden – ob nun Kleinunternehmer, Beschäftigte, Student oder Rentner. Ich kann Ihnen deshalb versprechen, dass ich mich weiterhin für Entlastungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger einsetzen werde, die durch diese Krise bei schmalem Einkommen am stärksten betroffen sind. Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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