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Bettina Hagedorn
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Frage von Manfred Martin B. •

Guten tag, 1. Wenn nur steuerpflichtige die energie pauschale bekommen,also keine kleinunternehmer.warum bekommen dann arbeitnehmer unter freibetrag die pauschale?

Und wie fair oder sozial ist es, die pauschale 1. Steuerpflichtig zu machen,somit der staat grossteil zurück holt. 2.die pauschale auf den lohn gebucht wird, somit das gehalt in dem monat höher und die steuerlast. 3. Zum thema kleinunternehmer haben es leichter, ich weis nicht welche dies sind? Kleinunternehmer gingen in corona leer aus, mussten sich selber durchbringen.und grossteil wie ich haben kleinunternehmer regelung nicht weils lustig ist, weil man ohne hilfe des staates ein unternehmen aus 0 aufbaute. Aber solche aussagen zeigen wieder auf das die politik fern der nöte und ängste und probleme des volkes regiert. Ich habe nach 16 jahren hartz4 arbeitslos verwalten mich 2018 mit null euro ohne hilfen selbständig als gebäudereiniger ,hausmeister, gemacht, um aus der verwaltung weiter arbeitslos wegen nicht erteilter weiterbildung als friseur rauszu kommen. Und in corona gab es ebenso keine hilfe für die kleinen, ausser man hies lufthansa und vw usw. Ist das soziale politik? Fair?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur der Energiepauschale, die ich bereits in unterschiedlichen Variationen sehr häufig auf Abgeordnetenwatch beantwortet habe. Der wesentliche Grundsatz bei den beiden Energie-Entlastungspaketen, für die der Bund deutlich über 30 Mrd. Euro ausgibt, ist der, dass das Geld vor allem Menschen mit kleinem Einkommen und Beschäftigte sowie Familien entlasten soll, die – z.B. im ländlichen Raum durch ihre weiten Wege zur Arbeit ohne einen funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr – durch die „explodierenden“ Spritpreise massiv mit ihrem Einkommen betroffen sind und ebenso durch die Energiepreise und die Inflation. Beide Entlastungspakete wurden so unbürokratisch wie nur irgend möglich gemacht, damit das Geld schnell und automatisch (!) bei den Menschen ankommt – man kann und muss die Entlastungszahlungen eben NICHT beantragen, Anträge müssen NICHT geprüft und beschieden werden. Es wurden und werden ausschließlich bereits vorhandene Daten und Zahlungswege dafür genutzt.

Insofern erhalten Beschäftigte die Energiepauschale mit ihrem September-Lohn automatisch, Eltern erhalten für ihre Kinder je 100 Euro im Juli und im September automatisch (!) mit den Kindergeldzahlungen, Wohngeldempfänger (wozu übrigens zu 46 Prozent Rentnerinnen und Rentner gehören!) erhalten automatisch (!) einmalig einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro und auch diejenigen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben zum Juli 200 Euro als Einmalzahlung „On TOP“ zu ihren „normalen“ Bezügen automatisch (!) erhalten.

Insofern ist es für die Auszahlung der Energiepauschale an Beschäftigte vollkommen unerheblich, ob sie steuerrechtlich unter dem Grundfreibetrag fallen oder nicht. Wenn sie mit einem Arbeitsvertrag angestellt sind und ihr Arbeitgeber sie zur Lohnsteuer angemeldet hat, dann erhalten sie auch die 300 Euro Energiepauschale – das gilt im Übrigen auch für geringfügig Beschäftigte, die sich z.B. als Student*innen oder Rentner*innen „etwas dazu verdienen.

Auch Unternehmer, die zur Vorsteuer veranlagt sind, erhalten die 300 Euro als Abzug auf ihre Vorsteuer-Zahlung. Und diejenigen, die im September – aus welchen Gründen auch immer – diese Energiepauschale NICHT erhalten, können als Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung für 2022 diese 300 Euro geltend machen und erhalten sie dann nachträglich auf diesem Wege.  Als Kleinunternehmer zahlen sie KEINE Vorsteuer und haben somit einen Vorteil gegenüber denjenigen Selbstständigen, die zur Vorsteuer veranlagt werden. Sollten Sie jedoch möglicherweise 2022 so viele Aufträge annehmen und abarbeiten können, dass Sie steuerpflichtig werden, dann können Sie über die Steuererklärung 2022 auch die 300 Euro geltend machen und erhalten. In jedem Fall ist aber sichergestellt, dass jeder Steuerpflichtige die Energiepauschale nur einmal bekommt, weil das beim Finanzamt registriert wird.

Sie fragen, warum die Energiepauschale steuerpflichtig ist? Ganz einfach: weil sie zum Einkommen zählt. Das hat aber auch einen weiteren Vorteil: Bürgerinnen und Bürger, die ein niedriges Einkommen haben, zahlen damit deutlich weniger Steuern auf die Pauschale als diejenigen, die sehr viel mehr verdienen. Wie Sie sehen können, sind die beiden Entlastungspakete für die breite Mitte der Gesellschaft ausgelegt. Dabei werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinesfalls bevorzugt.

Da Sie auch die Corona-Pandemie und die vom Staat in dieser Zeit gewährten Wirtschaftshilfen ansprechen, die angeblich nur „Lufthansa oder VW“ erhalten haben sollen, widerspreche ich Ihnen mit großem Nachdruck: Die staatliche Stabilisierung solcher großen Unternehmen waren ausnahmslos DARLEHEN (aus dem WSF), die diese Unternehmen wieder zurückzahlen müssen, sobald es ihnen wieder besser geht. Als Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister Olaf Scholz (das war ich von März 2018 bis Dezember 2021) habe ich mich persönlich während der gesamten Corona-Pandemie insbesondere für die Veranstaltungsbranche an der Seite der „AlarmStufeRot“ engagiert, wo fast nur Soloselbstständige arbeiten, die während der Pandemie über zwei Jahre fast ein „Arbeitsverbot“ hatten, weil ja alle Veranstaltungen  abgesagt wurden. Nur durch unser Engagement im Finanzministerium gelang es 2020 im Herbst, dass auch gerade unzählige Soloselbstständige von den November- und Dezemberhilfen profitieren konnten, die zuvor „durchs Raster“ gefallen waren. Damit profitierten 100.000 Betriebe bzw. Soloselbständige allein in der Veranstaltungsbranche mit circa. einer halben Million Beschäftigen.

Sehr geehrter Herr B., ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

 

 

 

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