Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD
99 %
78 / 79 Fragen beantwortet
Frage von Philipp S. •

Energiepauschale Stichtag 1.9.: 300€ Arbeitnehmer(sozialversicherungspfl. Beschäftigung) Stichtag 1.7.: 100/200€ zus. zum ALG1+2 WER ALSO ZWISCHEN AUGUST UND SEPTEMBER OHNE ARBEIT IST BEKOMMT NICHTS?

Was ist hier mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz? Wie rechfertigt man die Lücke der Stichtage?

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.07.2022 zum Anspruch auf das Energiegeld, zu der ich auf Abgeordnetenwatch bereits in unterschiedlichen Variationen geantwortet habe. Leider geht aus Ihrer Frage für mich nicht eindeutig hervor, worum es Ihnen ganz genau geht, ob Sie z.B. Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 im Juli oder August beziehen werden.

Wer zum Stichtag der Auszahlung 1. Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, der erhält eine Einmalzahlung von 100 €, wer zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld 2 bekommt einmalig 200 €  -  laut Gesetz gilt das sogar für alle, „die im Monat Juli 2022 (als Zeitraum) für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“. Wenn Sie sich also arbeitslos melden oder Grundsicherung beantragen wollen, dann müssten Sie diese Anträge unbedingt bereits im Juli stellen und würden dann diese Einmalauszahlung in beiden Fällen für den Monat August erhalten.

Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch. Ich verstehe nicht, warum diese unbürokratische Regelung nicht – nach Ihrer Ansicht - dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht werden sollte.

Für den zusätzlichen Kindergeld-Bonus steht der gleiche Termin (1. Juli) als Auszahlungstag fest. Der Kinderbonus wird automatisch über die Familienkasse ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden. Dies träfe natürlich NUR auf Sie zu, wenn Sie Kinder haben, für die Sie auch Kindergeld beziehen. Auch hier gilt: Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird jedem Kind ausgezahlt, das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld hat. Eltern erhalten das Geld aus der Einmalzahlung also auch für Babys, die im Jahr 2022 erst nach dem Auszahlungstermin im Juli geboren werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD