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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von Anton D. •

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus rechtlich abgesichert werden soll. Was wurde diesbezüglich beschlossen oder soll noch beschlossen werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 02. Oktober zur rechtlichen Absicherung von gemeinnützigem Journalismus. Aufgrund der Formulierung Ihrer Frage möchte ich zu Beginn jedoch klarstellen, dass wir als Ampelkoalition beschlossen haben, dass wir Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus schaffen. Es geht also nicht darum, jeder Form von Journalismus die Gemeinnützigkeit zuzuschreiben. 

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 97 unter der Rubrik „Kulturförderung“:

„Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen E-Sport gemeinnützig.“

Dieses Vorhaben wurde von der Bundesregierung aufgenommen im aktuellen Gesetzentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG), welches am 26. September 2024 in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde und wie üblich an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde. 

Bereits am 07. Oktober 2024 fand zu dem Gesetzesentwurf eine öffentliche Expertenanhörung des Finanzausschusses statt, wo eine Vielzahl von Sachverständigen ihre Einschätzung zu dem Gesetzespaket abgegeben haben. 

Die Anhörung können Sie sich gerne auf der Webseite des Bundestages ansehen unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-pa-finanzen-steuerfortentwicklungsgesetz-1020938 

Aktuell wird in der Ampelkoalition an einer Einigung gearbeitet, um im Rahmen dieses Gesetzes für den gemeinnützigen Journalismus eine tatsächliche Rechtssicherheit herzustellen. Zudem wird es zum Steuerfortentwicklungsgesetz noch intensiven Beratungsbedarf zwischen Bund und Ländern geben. Die SPD steht weiterhin hinter der Vereinbarung des Koalitionsvertrages. Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen jedoch noch keine definitive Auskunft darüber geben, wie die gesetzlichen Regelungen am Ende aussehen werden, da es im laufenden Prozess dafür noch verfrüht ist. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Bettina Hagedorn

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