Frage an Bettina Hagedorn von peter w. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hagedorn ,
heute darf ich mich erneut mit einer Frage an Sie wenden.
Sicherlich haben Sie nicht immer die Zeit , Filme im Fernsehen zu genießen. Leider ist dieses auch für den normalen Bürger nicht ganz leicht , da Werbung den Genuß ständig stört.
Wenn ich richtig informiert bin , gibt es eine Regelung , wieviel Minuten
pro Stunde für Werbung genutzt werden darf. So viel ich weiß, gibt es sogar eine gesetzliche Regelung / Bestimmung.
Ich bitte Sie um die entsprechenden Infos. Dank im voraus.
Beste Grüße
Peter Wenzke
Sehr geehrter Herr Wenzke,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8.April zum Thema Fernsehwerbung. Ich kann Ihre Verärgerung über häufige Werbeunterbrechungen gut nachvollziehen. Gerne möchte ich Ihnen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen erläutern.
Der Rundfunkstaatsvertrag regelt die Dauer und Häufigkeit von Werbeunterbrechungen. Allgemein gilt:
Die Werbung darf maximal 20% der Sendezeit einnehmen (d.h. 12 Minuten pro Stunde). Die Anzahl der Werbepausen ist abhängig von der Länge der Sendung. Der Abstand der Werbeunterbrechungen sollte mindestens 20 Minuten entsprechen. Kinospielfilme und Fernsehfilme können für jeden vollen Zeitraum von 45 Minuten einmal unterbrochen werden. Eine weitere Unterbrechung ist zulässig, wenn die programmierte Sendedauer um mindestens 20 Minuten über zwei oder mehrere volle 45 Minutenzeiträume hinausgeht.
Für die öffentlich-rechtlichen Sender gelten weitere Regeln:
Die Gesamtdauer der Werbung beträgt in ARD und ZDF durchschnittlich höchstens 20 Minuten pro Tag. Nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen dürfen keine Werbesendungen ausgestrahlt werden. In allen weiteren öffentlich-rechtlichen Programmen (Dritte Programme, 3sat, phoenix etc.) wird keine Werbung gesendet.
Für private Sender gibt es folgende besondere Regelungen:
Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarfilme und Sendungen religiösen Inhalts, die nicht länger als 30 Minuten dauern, dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden.
Private Sender dürfen so genannte Teleshopping-Fenster senden. Ihre Gesamtdauer darf pro Tag maximal 3 Stunden betragen und sie müssen deutlich gekennzeichnet sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen durch meine Ausführungen weiterhelfen konnte. Weitere Informationen zu dem Thema und die Regelungen im Detail finden Sie auf den Seiten der Landesmedienanstalten: www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main. html
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bettina Hagedorn