(...) Zunächst einmal gilt: Jedes der von Ihnen angesprochenen Großprojekte ist als Einzelfall zu betrachten und ist nicht eins zu eins mit anderen Projekten vergleichbar. (...)
(...) Denn als Abgeordnete sind ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bei der Ausübung unseres Mandates ausschließlich uns und unserem Gewissen verpflichtet. Dieser Grundsatz der Mandatsfreiheit ist auch fest im Art. 38 des Grundgesetzes verankert. (...)
Sehr geehrter Herr Frederik Herkt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zwischenzeitlich ist Frau Dr. Schavan zurückgetreten und eine neue Bundesbildungsministerin wurde ins Amt gerufen.
(...) Wie im Grundgesetz im Art. 38 festgeschrieben, ist jeder Abgeordnete nur sich und seinem Gewissen Rechenschaft schuldig und damit Träger eines freien Mandats. Dieses füllt er nach bestem Gewissen aus. (...)
(...) Ich sehe aus den dargelegten Gründen weder einen Anlass die „geringe Menge“ von Cannabis heraufzusetzen, noch eine weitere Legalisierung dieses Rohstoffs in sogenannten, von Ihnen angesprochenen Coffeeshops, zu realisieren. Mit den Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz 2011 wurde den berechtigten medizinischen und wissenschaftlichen Ansprüchen einer vorteilhaften Nutzung von Cannabis auf diesen Gebieten, meiner Ansicht nach ausreichend Rechnung getragen. (...)
(...) Gerade erst letzte Woche hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zu drei Gesetzentwürfen zur Abgeordnetenbestechung stattgefunden, mit dem Ziel, die Ratifikation der betreffenden Konvention zu ermöglichen. In der Anhörung wurden jedoch erhebliche Bedenken gegen die jetzt vorliegenden Regelungsvorschläge erhoben. (...)