Frage an Bernhard Kaster von Albert S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kaster,
stimmt es, dass bei Abstimmungen jemand durch hochhalten der Abstimmungskarte den anderen Abgeordneten in der Fraktion anzeigt, wie sie abstimmen sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Albert Seitzer
Sehr geehrter Herr Seitzer,
vielen Dank für Ihr Frage zum Abstimmungsverhalten von Bundestagsabgeordneten. Ich freue mich über Ihr politisches Interesse und möchte Ihnen gern erklären, welche Abstimmungsmodalitäten es im Deutschen Bundestag gibt.
Vor dem Hintergrund Ihrer Frage, ist es zunächst notwendig, zu berücksichtigen, um welche Art der Abstimmung es sich hierbei handelt. Denn beim Abstimmungsverhalten der Parlamentarier gilt es zwei Arten der Abstimmung voneinander zu unterscheiden:
In der Regel wird – gemäß Art. 48 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags – durch Handzeichen oder durch aufstehen oder Sitzenbleiben über Gesetze abgestimmt. Bei besonders wichtigen, oder umstrittenen Fragen, ist hingegen die sogenannte namentliche Abstimmung üblich. Außerdem wird, laut Art. 52 der Geschäftsordnung, diese Abstimmungsform gewählt, wenn die „Mehrheitsfraktionen dafür Sorge tragen wollen und müssen, dass ihre Mitglieder möglichst vollständig an einer Abstimmung teilnehmen“. Im Falle der namentlichen Abstimmung muss jeder Abgeordnete persönlich seine Stimme unter seinem Namen abgeben. Diese Art der Abstimmung wird mit den von Ihnen angesprochenen Stimmkarten durchgeführt. Die farbigen Stimmkarten sind mit Namen und Fraktion versehene, wobei jede Farbe einem Abstimmungsverhalten zugeordnet ist: die blaue Karte steht für „Ja“ oder „Dafür“, die rote Karte für „Nein“ bzw. wird als Stimme gegen den Antrag gewertet und die weiße Karte entspricht einer Enthaltung. Jeder Abgeordnete gibt entsprechend seines Abstimmungsverhaltens seine Karte in eine der Urnen ab. Das Hochhalten der Karte signalisiert den anderen Parlamentariern lediglich offen, wie die jeweiligen Abgeordneten abstimmen und steht auch für die demokratische Transparenz des Deutschen Parlaments.
Vor diesem Hintergrund wird jedoch häufig – wie auch von Ihnen angenommen - vermutet, es würde ein Abstimmungsverhalten für die Parlamentarier der jeweiligen Fraktionen vorgegeben. Dem ist jedoch nicht so. Denn als Abgeordnete sind ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bei der Ausübung unseres Mandates ausschließlich uns und unserem Gewissen verpflichtet. Dieser Grundsatz der Mandatsfreiheit ist auch fest im Art. 38 des Grundgesetzes verankert.
Da es zu jedem Abstimmungsgegenstand bereits zuvor in den Arbeitsgruppen und den Ausschüssen ausführliche Beratungen gegeben hat, ist man sich nach vorherigen Diskussionen und Abwägungen zumeist innerhalb der Fraktionen über die Position zu einzelnen Anträgen einig. Es ist demnach nicht verwunderlich, dass viele Abgeordnete ein und derselben Fraktion ähnlich über diese Sachverhalte abstimmen. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Fraktionszugehörigkeit kann man zudem davon ausgehen, dass auch ich und meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion gewisse Grundwerte und Zielsetzungen teilen, die neben der kritischen Auseinandersetzung zu einzelnen Themen, unsere politische Arbeit und unsere Entscheidungen beeinflussen und mitbestimmen. Dies gilt selbstverständlich ebenso für die anderen Fraktionen.
Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen,
Bernhard Kaster, MdB