Frage an Bernhard Kaster von Klaus F. bezüglich Staat und Verwaltung
Guten Abend Herr Kaster,
ich habe soeben die Sendung in Phoenix gesehen. Beim Punkt der Ratifizierung in Sachen Korruption bei Abgeordneten muss ich sagen, dass ich nicht glauben kann, was Sie da an Aussagen gemacht haben. Das kann nicht Ihr Ernst sein.
Schlicht und ergreifend: Ratifizieren Sie und verstecken Sie sich nicht hinter juristischen "Schwierigkeiten", die es zu überwinden gilt.
Machen Sie es einfach.
Ich konnte Ihre Argumentation nicht ernst nehmen; das war schlicht nur peinlich.
Nachdem ja eine Frage gestellt werden soll: Machen Sie es jetzt oder verstecken Sie sich weiter hinter der Juristerei?
Man kann langsam schon verzweifeln, wenn man die Statements von Abgeordneten so hört (Herr Kauder war heute auch so ein Leuchtturm bei dem Thema!)
mfg
Klaus Ficht
Sehr geehrter Herr Ficht,
ich kann Ihren Unmut, dass die UN-Konvention gegen Korruption bisher noch nicht ratifiziert wurde, durchaus verstehen.
Die Problematik einer Ratifikation liegt jedoch darin begründet, dass die Konvention die Gleichstellung von Mandatsträgern und Amtsträgern fordert. Unsere Verfassung und unser Strafgesetzbuch unterscheiden aber bewusst zwischen frei gewählten, unabhängigen und nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten einerseits und den in den Gesetzesvollzug eingeschalteten und weisungsabhängigen Beamten andererseits; der Stimmenkauf eines Abgeordneten ist im übrigen bereits strafbar.
Gerade erst letzte Woche hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zu drei Gesetzentwürfen zur Abgeordnetenbestechung stattgefunden, mit dem Ziel, die Ratifikation der betreffenden Konvention zu ermöglichen. In der Anhörung wurden jedoch erhebliche Bedenken gegen die jetzt vorliegenden Regelungsvorschläge erhoben. Dennoch sind alle Fraktionen sich darüber einig, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Übrigen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht unter
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Kaster