Frage an Bernhard Kaster von Peter P. bezüglich Senioren
Hallo Herr Abgeordneter Kaster
Meine Frage ist: Bei der namentlichen Abstimmung im Plenarsaal,stehen einige Abgeodnete neben der Urne und halten ihre Abstimmkarte eine zeitlang in die Höhe. Andere stecken die Abstimmkarte gleich in die Urne.
Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten. Im voraus Danke.
P.Pfennig
Sehr geehrter Herr Pfenning,
vielen Dank für Ihren Kommentar zum Thema Abstimmungen im Deutschen Bundestag. Über politisches Interesse freue ich mich immer sehr und daher erläutere ich Ihnen gerne die Abstimmungsmodalitäten im Deutschen Bundestag.
Die von Ihnen angesprochene Abstimmung ist eine von zwei Abstimmungsvarianten im Plenum. Normalerweise wird dort per Handzeichen oder durch Aufstehen und Sitzenbleiben abgestimmt.
Besonders wichtige Abstimmungen, oder bei unklaren Mehrheitsverhältnissen, werden Entscheidungen mit der sogenannten namentlichen Abstimmung getroffen (Art. 48 Geschäftsordnung). Art. 52 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags besagt, dass namentliche Abstimmungen ebenfalls von den Mehrheitsfraktionen zur Stimmabgabe genutzt werden, um sicherzustellen, dass ihre Mitglieder möglichst vollständig anwesend sind. Bei der namentlichen Abstimmung muss jeder Abgeordnete seine Stimme anhand einer Abstimmungskarte (blau („ja“), rot („nein), weiß („Enthalte mich“)), die ebenfalls mit dem Namen und der Fraktion des Abgeordneten versehen ist, in einer der Urnen abgeben.
Wie im Grundgesetz im Art. 38 festgeschrieben, ist jeder Abgeordnete nur sich und seinem Gewissen Rechenschaft schuldig und damit Träger eines freien Mandats. Dieses füllt er nach bestem Gewissen aus. So müssen meine Kolleginnen und Kollegen und ich lediglich unsere Entscheidung vor uns selbst rechtfertigen können.
Ich hoffe damit hinreichend das Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag erläutert zu haben und verbleibe mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen,
Bernhard Kaster, MdB