Sehr geehrter Herr Rosch,
Sehr geehrter Herr Etzenbach,
(...) "Mit der ständigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich ist, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. (...)
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
leider kann ich Ihnen auf Ihre Frage nicht antworten, da das Portal "abgeordnetenwatch.de" mir Ihre eMail-Adresse nicht übermittelt hat.
Sehr geehrter Herr Dr. Fontanari,
zwischenzeitlich haben ich Ihnen bereits persönlich und individuell geantwortet.
(...) In der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung ist dieser Ausgleich der beiden wichtigen Forderungen unserer Verfassung nach meiner Auffassung ideal gelungen. Es wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)