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Bernhard Kaster
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Bernhard Kaster von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaster,

Sie schrieben: "Es wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen."
Es wird der Anschein erweckt, dass Daten bereits ständig gespeichert würden. Als ob man bei der VDS nur damit fortfahren würde, was man sowieso schon die ganze Zeit gemacht hat. Das ist aber nicht wahr. Bei Flatrates z.B. darf nicht gespeichert werden, und zwar wegen des besonderen Schutzes, den persönliche Daten NOCH haben.
War Ihnen das nicht bekannt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mahlbach,

offensichtlich haben Sie meine Antwort nicht vollständig gelesen. Genau Ihr Aspekt ist einer der tragenden Gründe, warum die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist. Ich darf noch einmal aus meiner Antwort vom 13.11.2007 zitieren, Sie finden diese auf dieser Internetseite:

"Mit der ständigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich ist, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher Flatratetarife, Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Bereits deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen. Die bisherigen sehr hohen Schutzvorkehrungen sind dabei uneingeschränkt beibehalten worden"

Die Tatsache, dass Antworten in solchen Foren nur sehr oberflächlich gelesen werden, bestärkt einen in der Auffassung über die Sinnhaftigkeit dieser Internetseite.

Ich darf noch einmal ausdrücklich betonen, dass es ist mir ein besonderes Anliegen ist, auf Eingaben und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern persönlich und individuell zu antworten. Ich möchte daher um Verständnis dafür bitten, dass ich nicht über das Forum "abgeordnetenwatch" im Internet und damit nicht in der Form eines offenen Briefes antworte. Ich denke, um mit einem Bundestagsabgeordneten in Kontakt zu treten, braucht es solche Internetforen nicht. Jeder Abgeordnete ist mittlerweile sehr einfach über den Postweg, das Telefon und natürlich über eMail erreichbar.

Zudem darf ich zum Jahresende noch auf meinen neuen und in wenigen Tagen erscheinenden Rechenschaftsbericht 2007 hinweisen.Wer über seine Bundestagsabgeordneten alle vier Jahre entscheiden muss, hat ein Recht darauf zu erfahren, für was der Abgeordnete im Bundestag und in der Heimatregion Trier und Trier-Saarburg eingetreten ist. Der jeweils aktuellste Bericht kann jederzeit auf meiner Internetseite www.bernhard-kaster.de abgerufen werden.