
(...) Private Pflegezimmer fallen nicht in den Bereich der institutionellen Heimaufsicht, die die Einhaltung beispielsweise von Mindestbauvorschriften für solche Einrichtungen prüft. Im Bereich der Ambulanten Pflege unterliegt die Qualität etwa der von Ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen der Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen; die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften fällt nicht darunter. (...)