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Bernhard Kaster
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Frage von Thomas F. •

Frage an Bernhard Kaster von Thomas F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kaster,

am kommenden Donnerstag wird im Bundestag über den EMS abgestimmt.

Die Frage, welche ich Ihnen nur stellen kann lautet:

Sie werden doch hoffentlich gegen diese Sache stimmen, oder?

Eine andere Entscheidung ist in meinen Augen nicht möglich, da es ansonsten der Abschaffung aller demokratischen Grundsätze gleichkäme, und quasi einen Weg in diktatorische Gefilde bedeuten würde.

Wie stimmen Sie im Angesicht dieser Tatsachen ab Herr Kaster?

MFG

Thomas Frigge

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frigge,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur dieswöchigen Abstimmung der Erweiterung des Europäischen Rettungsschirms zur "Ertüchtigung der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität" (EFSF). Vor dem Hintergrund der letzten Wochen und Monate kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen. Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist bewusst, dass wir auch in dieser Woche, zum wiederholten Mal in kürzester Zeit, eine Entscheidung von immenser Bedeutung treffen mussten, die uns gewiss nicht leicht gefallen ist. Vor diesem Hintergründen haben und werden wir diese Problematik weiterhin intensiv beraten.

Entgegen Ihrer Sorge, wird mit dieser Entscheidung allen demokratischen Grundsätzen entsprochen. Dies wurde auch in aller Deutlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. September 2011 bestätigt. Entsprechend der von Ihnen angesprochenen demokratischen Grundsätze, bekräftig das Gericht die Notwendigkeit der von der christlich-liberalen Koalition forcierten Ausweitung der Befugnisse der EFSF und die Schaffung eines dauerhaften Europäischen Rettungsschirms zur Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Hierdurch wird die demokratische Legitimation geschützt und die Souveränität Deutschlands weiterhin gewahrt. Dies war und bleibt mir persönlich und auch den Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Herzensangelegenheit, für die wir uns auch weiterhin im Deutschen Bundestag und auf europäischer Ebene einsetzen werden. Bereits vor dieser Entscheidung sind wir in der christlich-liberalen Koalition hinsichtlich der Beteiligungsrechte tätig geworden und haben uns auf weitgehende abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags bei der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Diese stufenweise Beteiligung des Bundestags geht -- dies möchte ich an dieser Stelle betonen -- sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus. Dies untermauert abermals -- entgegen Ihrer Befürchtungen -- die Verwirklichung demokratischer Grundsätze durch das in dieser Woche zur Abstimmung stehende Gesetz. Die rechtlichen Vorgaben des Gerichts haben wir selbstredend in unsere aktuellen Beratungen einbezogen.

Es kann und darf nun nicht um eine "Symptomheilung" gehen, sondern um die nachhaltige und bestmögliche Beseitigung des Ursprungs der europäischen Schuldensituation. Insbesondere mit dem Beschluss zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzesentwurf zur "Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus" soll deshalb nachhaltig den Ansteckungsgefahren und negativen wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa frühzeitig entgegenwirkt werden. Akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder aber müssen im Lichte der jüngsten Entwicklungen kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden. Ein sonst möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus. Mit der beschlossenen Flexibilisierung durch die Erweiterung des EFSF werden zusätzliche Instrumente eingeführt. Bei Krediten und Bürgschaften für Staaten in der Euro-Zone steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Die Haushalte der Länder sollen demnach angepasst und Defizite zurückgeführt werden. Die Hilfen gibt es auch weiterhin nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm.

Es geht dabei nicht mehr nur um unsere Währung. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone muss deshalb ebenso vermieden werden wie ein unkontrollierter Ausfall eines Staates. Eine geordnete Insolvenz ist deshalb kein gangbarer Weg, denn die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro ist im ureigensten Interesse Deutschlands. Vor diesem Hintergrund habe ich dem vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform eingestuften und den demokratischen Grundsätzen parlamentarischer Beteiligung, Solidarität und Eigenverantwortung entsprechenden Gesetz zum europäischen Rettungsschirm in meiner Rolle als Volksvertreter zugestimmt.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen und Ihnen die Notwendigkeit dieser Entscheidung hinreichend dargelegt zu haben, verbleibe ich

mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster, MdB