Frage an Bernhard Kaster von Angela M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kaster,
hilfesuchend wende ich mich an Sie!
Die Mission sicheres Zuhause( http://www.Mission-Sicheres-Zuhause.de ) entwickelt Materialien und koordiniert bundesweit für den Deutschen Feuerwehrverband und die vfdb ( Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) Veranstaltungen zur Brandschutzaufklärung und Prävention.
Folgende Frage ist an uns herangetragen worden:
Es gibt die Vorschrift DIN VDE 0100-718 vom Oktober 2005, die lautet:718.55.3 „Es muss eine ausreichende Anzahl von Steckvorrichtungen installiert sein, um den Anforderungen der Benutzer gerecht zu werden“
Anmerkung: Werden Mehrfachsteckdosen nach DIN VDE 0620-1verwendet, dürfen diese nicht hintereinander geschaltet werden. Mehrfachsteckdosen mit integriertem Stecker dürfen nicht verwendet werden.
Die VDE ist eine deutsche Norm, diese Sicherheitsvorschriften sind anerkannte Regeln der Technik. Dies gilt auch für Pflegezimmer im privaten Bereich. Wird dies überprüft, und wenn ja, von wem, wer ist zuständig? Müssen Krankenkassen dies überprüfen? Hintergrund der Frage ist, dass uns ist diese Problematik von Pflegediensten geschildert werden, die beim offensichtichen Missständen nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Gerne können wir Ihnen von Pflegepersonal dokumentierte Mängel bzw. Zustände als Foto übermitteln.
Viele Brandkatastrophen können durch bessere Präventionsarbeit verhindert werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Angela Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Private Pflegezimmer fallen nicht in den Bereich der institutionellen Heimaufsicht, die die Einhaltung beispielsweise von Mindestbauvorschriften für solche Einrichtungen prüft. Im Bereich der Ambulanten Pflege unterliegt die Qualität etwa der von Ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen der Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen; die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften fällt nicht darunter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernhard Kaster, MdB