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Bernhard Kaster
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Frage von Axel P. •

Frage an Bernhard Kaster von Axel P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Kaster,

ich nehme an, dass Sie der geplanten Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag zustimmen wollen/müssen?! Wenn Sie diesem für einen Demokraten unerträglichen Maulkorb-Beschluß aber wirklich zustimmen wollten, bitte ich Sie hiermit um die Begründung dafür, die ich bisher nur in ganz kleinen Ansätzen verstehen kann (=natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit).
Dass aber die Fraktionen bestimmen können, welche "Marionetten" die ausgegebene Richtung als ihre eigene Meinung kundtun sollen, und alle anderen, die nicht in Reih und Glied brav mit marschieren, vom Mikro fern hält, das ist mehr als undemokratisch. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden....

Ich sehe selbst als Bürger mit 63 Jahren darin
- eine schlecht getarnte Freiheitsbeschränkung,
- die gegen das Grundgesetz
- und den Auftrag von Bundestagsabgeordneten verstößt,
- die Parlamentarier mit einem illegalen Maulkorb versieht,
- um einen hanebüchenen Franktionszwang durchzusetzen.

Ich sehe darin eine echte Gefahr für die Demokratie gerade dort, wo sie eigentlich (noch) stattfinden sollte. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Sie mit solchen "Vereinbarungen" die Menschen zu Recht in die Arme von Piraten usw. treiben.
Natürlich muss es Spielregeln geben, sonst debattiert man -zig Stunden für jede Kleinigkeit. Wenn Sie dazu Bürgermeinungen im Internet lesen, dann werden Sie dort Vergleiche zur Gleichschaltung im 3. Reich und der DDR finden...
Die Rüge für N. Lammert vom Ältestenrat, dem Sie angehören, ist nur peinlich und zeigt eine Tendenz im politischen Geschehen, die einen denkenden Demokraten entweder
- verzweifeln lässt, oder
- radikal werden lässt.
Ich bin gespannt, auf welcher Seite Sie stehen.

Ich verbleibe mit der Hoffnung auf eine demokratische Lösung
Axel Petzold

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petzold,

Ihre Mail vom 15. April 2012 habe ich erhalten.

In Ihrer Mail verwahren sie sich gegen die angeblich beabsichtigte Beschränkung der Redefreiheit im Bundestag und halten dies für einen „unerträglichen Maulkorbbeschluss“.

Die vorgesehene Regelung sah entgegen Ihrer Annahme gerade nicht vor, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken.

§ 35 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages lautet: „Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt.“. Eine Regelung für die Abweichung von der vorgesehenen Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung bisher nicht.

Es sollte deshalb neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident außerhalb der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung darüber entscheiden kann, weiteren Rednern „im Benehmen mit den Fraktionen“ das Wort für in der Regel drei Minuten zu erteilen. Es sollte also lediglich das „Benehmen“ und nicht, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet, das Einvernehmen mit den Fraktionen hergestellt werden. Den Fraktionen sollte damit Gelegenheit gegeben werden, die Rednerreihenfolge der von Ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner ggfs. noch einmal zu überdenken.

Darüber hinaus sollte je nach Verhandlungsgegenstand und Verlauf der Aussprache auch eine Verlängerung der Redezeit für den Abgeordneten oder die Abgeordnete möglich sein, Es sollte also auch keine festgelegte zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestehen.

Letztlich ging es also um eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge für Rednerinnen und Redner außerhalb der sogenannten Fraktionskontingente. Keinesfalls sollte eine für einzelne Abgeordnete nachteilige Regelung eingeführt werden; dies wäre nach unserer Verfassung auch gar nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB