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Bernhard Kaster
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Frage von Thilo M. •

Frage an Bernhard Kaster von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaster,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/rederecht-im-bundestag-fraktionen-planen-maulkorb-fuer-abgeordnete-1.1332338

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb zu verpassen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Mühlberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mühlberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. April 2012. Zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit den Überlegungen zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages will ich gerne Stellung nehmen.

Infolge der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema verstehe Ihre Besorgnis. Ich habe, entgegen der Presseberichterstattung, im Geschäftsordnungsausschuss keineswegs dafür gestimmt, dass Abgeordnete nur noch reden dürfen, wenn ihre Fraktion Ihnen dies erlaubt. Dies wäre schlichtweg unzulässig.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Auf Vorschlag des Ältestenrats wird die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten sodann im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des parlamentarischen Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem äußerst kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine explizite Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher allerdings nicht. Diese Regelungslücke soll geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch jenen Mitgliedern der Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht soll weder beschnitten, noch sollte ein „Maulkorb“ gegen Abgeordnete verhängt werden, wie vielfach behauptet wurde. Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident - abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung - weiteren Rednern „im Benehmen mit den Fraktionen“ das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. „Benehmen“ heißt weder „Einvernehmen“ noch „Zustimmung“. Es sollte letzten Endes der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Beitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf „in der Regel“ drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache das nahelegen. Dabei sollte z.B. auch die Bedeutung der Debatte eine Rolle spielen, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Unser Anliegen war es, für eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge Sorge zu tragen. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls intendiert, das Rederecht der Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Meinung im Plenum vertreten wollten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB