
(...) Die deutschen Gerichte sind in der Lage, rasch, kompetent, effektiv und kostengünstig über Investor-Staat-Schiedsthemen zu befinden. Zudem sollen Investitionsschutzabkommen in erster Linie gegen Risiken wie Kriege, Umstürze, Revolten, Staatsbankrotte oder Willkür absichern, die in hochentwickelten Industrienationen unwahrscheinlich sind. Für ein Investitionsschutzabkommen mit den USA besteht daher aus Sicht Bayerns wie des Bundes kein Bedarf. (...)