
(...) die sogenannte "Amtseintragung" bAmtseintragungksbegehren ist in vielen Bundesländern üblich, also keine abstruse Hamburgensie. Im Gegensatz zur Straßensammlung von Unterschriften ist bei Amtseintragung Manipulation und Missbrauch weitgehend ausgeschlossen, und obwohl bei Briefeintragung ein (geringes) Missbrauchsrisiko wiederum gegeben ist, haben wir die Möglichkeit, seine Stimme auch per Brief abzugeben, bewusst so geregelt, um auch denen, für die es beschwerlich oder unmöglich ist zu den Eintragungsstellen zu gelangen, die Teilnahme zu ermöglichen. (...)