(...) ich will der Morgenpost hier keinen "´reinhängen" - aber das Zitat war schon arg verkürzt: bei dem jetzt anstehenden Volksentscheid geht es um die Frage, ob für zukünftige Volksentscheide andere Regeln gelten sollen, vor allem, ob Verfassungsänderungen durch eine Minderheit der Abstimmungsberechtigten beschlossen werden können. (...)
(...) Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, andere als die Feuerwehr Hamburg mit solchen Theaterwachen zu beauftragen: dann müsste das Zusammenwirken dieser "Theatersicherheitswachen" mit der Feuerwehr Hamburg geprobt werden, und dennoch blieben Schnittstellen, die im Falle eines Brandes schlimme Folgen haben könnten. Feuerwehr weiß, wie Feuerwehr arbeitet, und dadurch können Schäden minimiert werden. (...)
(...) Ich halte es auch für richtig, dass diese Verfassungsänderung, die durch Absenkung der Mindestquoren für Volksentscheide wirklich sehr bedeutsam ist, separat von allgemeinen Wahlen entschieden wird: wollen die Hamburgerinnen und Hamburger wirklich, dass zukünftig eine Minderheit der Wahlberechtigten (35% statt bisher 50%) die Verfassung ändern kann? Das sollte nicht mit Wahlkampfthemen vermischt werden, auch wenn es zusätzliche Kosten bedeutet. (...)
(...) Auch das Verfahren der CDU bei der Kandidatenaufstellung 1991 hat der Demokratie nicht genützt, aber auf Grund des Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts von 1993 hat die CDU Hamburg ihre Satzung umgehend und grundlegend überarbeitet und damit die geforderten Konsequenzen gezogen. (...)
(...) durch die Einführung des neuen Dienstplanmodells bei der Feuerwehr Hamburg wurden zwar die Arbeitszeiten der Mitarbeiter an das europäische Recht angepasst, die Aufgaben bleiben aber unverändert. (...)
(...) Es ist auch in meinen Augen absolut nicht akzeptabel, dass deshalb ´tickende Zeitbomben´ aus der Haft entlassen werden müssen, so wie dies gerade im Fall des Dabelstein-Mörders geschehen ist. (...)