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Frage von Ronald S. •

Frage an Bernd Reinert von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,

am 13. März 2007 hat der Senat das Zustandekommen der beiden Volksbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ und „Hamburg rettet den Volksentscheid - Mehr Demokratie“ offiziell festgestellt.

Durch diese "rechtzeitige" Feststellung ist ausgeschlossen, dass die beiden Volksabstimmungen zwingend zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2008 stattfinden müssen, da das Ende der nachfolgenden Fristen nicht in die "parlamentarische Sommerpause" vom 15. Juni bis zum 15. August (§ 18 Abs. 5 VAbstG) fällt.

Da in der dreimonatigen Zeit vor einer allgemeinen Wahl keine Volksabstimmungen stattfinden dürfen (§ 18 Abs. 5 VAbstG), kann nur noch die Bürgerschaft durch Festlegung des Wahltermins für die Bürgerschaftswahl 2008 dafür sorgen, dass die Volksabstimmungen zusammen mit der Bürgerschaftswahl durchgeführt werden müssen. Denn die Neuwahl der Bürgerschaft kann frühestens 46 Monate nach Beginn der laufenden Legislaturperiode (17.03.2004) - und muss spätestens 48 Monate danach - durchgeführt werden (Art. 10 Abs. 2 Verfassung FHH).

Nun meine Fragen.

Setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, dass der Senat frühzeitig einen Wahltermin für die Bürgerschaftswahl 2008 vorschlägt, so dass die Bürgerschaft diesen ebenfalls frühzeitig bestimmen kann?

Ist es aus Kostengesichtspunkten nicht eine gebotene Pflicht von Senat und Bürgerschaft den Wahltermin so zu wählen, dass Volksabstimmungen und Bürgerschaftswahl zusammen stattfinden, um doppelte Kosten zu vermeiden?

Welche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten, der Bürgerschaft und des Senats sehen Sie in Bezug auf die "Direkte Demokratie", wenn die Volksabstimmungen und die Bürgerschaftswahl 2008 getrennt durchgeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen
- Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

der Bürgermeister hat erklärt, dass er der Bürgerschaft vorschlagen wird, die nächste Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 durchzuführen. Dies wird in der Tat dazu führen, dass über das Volksbegehren zur Änderung der Verfassung voraussichtlich im November 2007 abgestimmt werden wird (das Volksbegehren zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes wird voraussichtlich von der Bürgerschaft übernommen werden).

Ich halte es auch für richtig, dass diese Verfassungsänderung, die durch Absenkung der Mindestquoren für Volksentscheide wirklich sehr bedeutsam ist, separat von allgemeinen Wahlen entschieden wird: wollen die Hamburgerinnen und Hamburger wirklich, dass zukünftig eine Minderheit der Wahlberechtigten (35% statt bisher 50%) die Verfassung ändern kann? Das sollte nicht mit Wahlkampfthemen vermischt werden, auch wenn es zusätzliche Kosten bedeutet.

Das ist eine klare und begründete Position, die von den Hamburgerinnen und Hamburgern durch Teilnahme am Volksentscheid bewertet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert