Frage an Bernd Reinert von Jan-Uwe D. bezüglich Recht
Ich stelle mir die Frage , wenn die Innenbehörde das EuGH-Urteil zur Arbeitszeitrichtlinie bei der Feuerwehr Hamburg umsetzt.Wie sollen dann die Theatersicherheitswachen durchgeführt werden!!!
Da die Richtlinie eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden vorsieht und zwischen den Schichten eine Ruhezeit von 11 Stunden.Das heißt für mich wie sollen dann die Sicherheitswachen durchgefürt werden!!!
Denn für mich sieht es so aus , das die Feuerwehrbeamten dann gegen geltenes EU-Recht verstoßen!!! Wie sieht es also mit der Sicherheit unserer Theater und Veranstalltungsorte aus ???Denn selbst in der Wochenruhezeit (35Stunden zusammen hängend) würden die Beamten gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen.
Sehr geehrter Herr Dietrich,
durch die Einführung des neuen Dienstplanmodells bei der Feuerwehr Hamburg wurden zwar die Arbeitszeiten der Mitarbeiter an das europäische Recht angepasst, die Aufgaben bleiben aber unverändert.
Selbstverständlich wird die Feuerwehr auch weiterhin die Brandsicherheits- und Theaterwachen gewährleisten. Die Sicherheit in ganz Hamburg und natürlich auch in den Theatern und an Veranstaltungsorten ist auch weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.
Die erforderlichen Detailregelungen für diesen Bereich werden derzeit erarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu noch keine konkreten Angaben liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert