(...) Auf diese Weise werden die Abstimmungsberechtigten über die Inhalte des Volksentscheids aus der Sicht der Initiatoren informiert, und ebenso kann man dort die Stellungnahmen der Bürgerschaftsfraktionen finden - würde man diese Inhalte durch einen "neutralen Dritten" erstellen lassen, ergäben sich sicher Streitigkeiten, ob nicht doch die eine Seite bevorzugt wird, ob nicht Argumente anders oder in anderer Reihenfolge dargelegt werden müssten und dergleichen mehr. Mit der jetzigen Regelung erreicht man, dass Befürworter und Gegner beide zu Wort kommen und jeder in eigenen Worten darstellen kann, worauf es ihm ankommt. (...)