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Frage von Steffi B. •

Frage an Bernd Reinert von Steffi B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

ich weiß zwar nicht, ob Sie die richtige Anlaufstelle sind für mich, aber vielleicht können Sie mir ja auch weiter helfen. Ich möchte mich über die Regelung des 1€ Jobs beschweren. Ich wurde am 25. 6. 07 auf dem Weg zur Arbeit überfallen. Habe mir bei diesem Vorfall die Beine verletzt. Ich habe Schwierigkeiten beim laufen, und sie tun weh. Da ich aber einen 1€ Job ausführe, bin ich dazu gezwungen die Arbeit aufzusuchen, da ich sonst kein Geld bekommen würde. Ich finde dies wirklich eine Zumutung, und ich bin der Meinung, dass man dafür eine andere Lösung finden muss. Ich kann die Regelungen auf einer Seite ja verstehen, aber es gibt auch Krankheitsfälle, für die man nichts kann. Ich werde im Moment doppelt gestraft, erst der Überfall und dann muss ich mich zur Arbeit schleppen, und das kann wirklich nicht sein. Was kann ich tun?

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

S. Barz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Barz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Juli 2007. Lassen Sie mich bitte zunächst betonen, dass ich Ihre Haltung bewundere, trotz der gesundheitlichen Einschränkung die Arbeitsgelegenheit weiter aufzusuchen. Ich halte diese Maßnahmen für ein gut geeignetes Mittel, den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt wieder zu schaffen.

Nun möchte ich kurz zu Ihrer Situation Stellung nehmen. Da im Rahmen der von Ihnen ausgeübten Arbeitsgelegenheit auch Aufwendungen für z.B. Fahrten entstehen, ist es üblich, dass auch eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese wird oft von den Teilnehmern als Lohn empfunden. Dies ist aber nicht der Fall, da die Zahlung einer solchen Entschädigung untrennbar an die Arbeitsgelegenheit geknüpft ist und den dadurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Fahrtkosten, Verpflegung außer Haus) abdecken soll. Im Krankheitsfall kann daher in der Regel keine Mehraufwandsentschädigung mehr gezahlt werden, auch wenn die Krankheit (wie vermutlich fast bei Jedem) ungewollt eintritt. Es fehlt dann schlicht eine Begründung für die Zahlung einer Mehraufwandsentschädigung.

Diese Antwort wird Sie sicher in Ihrer jetzigen Situation wenig zufrieden stellen. Ich möchte es daher nicht versäumen, Ihnen noch eine, wie ich finde, hilfreiche Adresse im Internet zu nennen. Hamburg hat den Opferschutz in jüngster Vergangenheit mit einem deutlich besseren finanziellen Budget ausgestattet. Ich empfehle Ihnen daher, die Seite www.opferschutz.hamburg.de zu besuchen. Hier werden Opfer über die rechtlichen, psychologischen und finanziellen Unterstützungen informiert. Möglicherweise ist dort auch für Sie etwas zu erreichen.

Bleibt mir nur noch abschließend, Ihnen eine baldige Genesung und einen schnellen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert