
(...) Im Lichte dieses Beispiels und annähernd vergleichbar, sehe ich die in den Medien verkürzt publizierten und von Ihnen angesprochenen und bemängelte Strafbeimessung im Jugendstrafrecht. Würden also die, die für die Urteile Verantwortlichen sich öffentlich erklären, so wären diese Entscheidungen oftmals wohl weitgehend für viele Menschen nachvollziehbar. (...)