
Nochmal: Besonders gefahrträchtige Angebote der Sterbehilfe werden unter Strafe gestellt. Das ist explizit durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht gedeckt.
Foto: Tanja Ruetz
Nochmal: Besonders gefahrträchtige Angebote der Sterbehilfe werden unter Strafe gestellt. Das ist explizit durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht gedeckt.
Selbstbestimmtes Sterben ist ohne eine wirksame Suizidprävention nicht denkbar.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf und dem Antrag deutlich machen, dass wir die betroffenen Menschen bei dieser Entscheidung nicht allein lassen.
Die Impfung hat sicher zahlreiche Todesfälle verhindert.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir Freie Demokraten auch bereits im Wahlkampf deutlich gemacht, dass wir sie nicht ausschließen. Gerade bei den hoch vulnerablen Gruppen bin ich der Meinung, dass wir jede Möglichkeit der Infektion ausschließen müssen.
Es ist in der Tat sehr ärgerlich, dass unser Dienstleister beim Abhängen der Plakate die nötige Aufmerksamkeit vermissen lässt. Wenn Sie einen konkreten Standort haben, wo noch ein Plakat hängt, können wir auch direkt aktiv werden.