da der Gesetzentwurf auch die amtsangemessene Besoldung regelt, halte ich die Frage für beantwortet.
Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz wurde am 13. Juli 2023 vom Bundeskabinett gebilligt und ist nun im parlamentarischen Verfahren
Wir werden dieses Thema zeitnah weiter in der Koalition besprechen und auf eine Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen
Wir wollen und müssen den XXL-Bundestag verkleinern. Bei einer Größe von nahezu 750 Abgeordneten ist die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zunehmend eingeschränkt. Wir haben als FDP bereits in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der leider von der Großen Koalition abgelehnt wurde.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.