Warum sind Sie bei Ihrer Antwort zu meiner letzten Frage zum Thema Sterbehilfe nicht auf meine Fragen eingegangen, sondern nur allgemein geantwortet?
Sehr geehrter Herr Strasser,
Danke für Ihre Antwort auf meine letzte Frage. Allerdings gehe sie dort nicht auf meine Fragen ein.
Insbesondere, ob Ihr Entwurf nicht zu hohe Hürden für die Verwirklichung der Selbstbestimmung stellt und damit verfassungswidrig wäre?
Wie wollen Sie eine unangemessen lange Wartezeiten verhindern, wenn es schon zu wenig Psychiater für die normale Versorgung gibt? Wie schützt Ihr Entwurf die Versorgung von psychisch Kranken ohne Sterbewunsch, wenn Ressourcen für die Gutachten abgezogen werden müssen? Neue Psychiater fallen schließlich nicht mit der Absicht die Versorgungslage zu verbessern einfach vom Himmel.
Ist überhaupt ein striktes Schutzkonzept notwendig, wenn in Ländern mit faktisch uneingeschränktem Zugang zu Pentobarbital z. B. Mexiko (https://reut.rs/3soQtG6), laut WHO, eine niedrige Suizidrate haben als Deutschland (https://bit.ly/34KuP6I):
Deutschland: 12,3
Mexiko: 5,3
je 100.000 Einwohner
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.
Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit bin ich sehr wohl eingegangen. Sie wird auch im Begründungsteil unseres Gesetzentwurf aufgegriffen. Nochmal: Besonders gefahrträchtige Angebote der Sterbehilfe werden unter Strafe gestellt. Das ist explizit durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht gedeckt. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber überlassen, im Rahmen des Urteils, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln. Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere bei einer uneingeschränkten Suizidhilfe eine Gefahrenprognose anzustellen. Besteht eine Gefahr für die Autonomie von Menschen mit Suizidgedanken, ist ein legislatives Schutzkonzept notwendig.
Ja, die Wartezeit auf einen Ersttermin bei einem*r Psychotherapeut*in sind ein ernstzunehmendes Problem. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deswegen auch darauf verständigt, die Behandlungskapazitäten in diesem Bereich durch eine Reform der Bedarfsplanung auszubauen. In diesem Sinne werden wir darauf hinwirken, die Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung zu verkürzen. Im Zusammenhang ist psychiatrischer Sachverstand erforderlich, um der autonomen Entscheidungsfindung entgegenstehende Umstände auszuschließen. Auch unter dem Aspekt der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Entschlusses, das eigene Leben zu beenden, ist eine Wartezeit angemessen.
Und ja, ein striktes Schutzkonzept ist notwendig. Auch das habe ich bereits im Hinblick auf vulnerable Gruppen begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Strasser MdB