Teilnahme an Jugendfreizeiten mit Ü 25 Jahren; , warum eine derartige Regelung gewählt wurde, die ganz offensichtlich zu Altersdiskriminierung führt und Gruppen auseinanderreißt?
Sehr geehrter Herr Strasser, in der Vergangenheit habe ich immer wieder an einer Jugendfreizeit des CVJM teilgenommen. Bisher war es wohl so, dass ich als Ü25 einen erhöhten Teilnahmebeitrag dafür bezahlen musste, da es für mich keine Steuerermäßigung im Sinne von Jugendfreizeiten mehr gibt. Eine Regelung die ich nachvollziehen konnte.
Im nächsten Jahr ändern sich die Regularien bezüglich der Jugendfreizeiten wohl in der Hinsicht, dass sobald ein Teilnehmer über 25j mitfahren würde nicht nur er, sondern die gesamte Gruppe den Steuervorteil verlieren würde. Dementsprechend führt das natürlich dazu, dass nun Menschen über 25 perse von der Teilnahme ausgeschlossen werden, weil man die entsprechende Kostensteigerung den anderen Teilnehmern nicht vermitteln kann. Somit werde ich nun nach Jahren aus meiner Gruppe gerissen. Meine Frage wäre, warum eine derartige Regelung gewählt wurde, die ganz offensichtlich zu Altersdiskriminierung führt und Gruppen auseinanderreißt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie müssten mir den Sachverhalt genauer schildern und darlegen auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Änderung basieren soll. Ich kann es anhand Ihrer Schilderung nicht ganz nachvollziehen.
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist. Für alle Teilnehmenden unter 27 Jahren fällt keine Umsatzsteuer bei Organisationen oder Vereinen der Jugendhilfe an.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Strasser MdB