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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard G. •

Wie viel nicht geimpfte Pflegekräfte und Ärzte, werden voraussichtlich wegen der berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Werden dann nicht viele Menschen durch mangelnde medizinische Versorgung sterben?

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,

was geschieht, wenn die Infektionen überall zunehmen, aber viele Pflegekräfte in den Altenheimen und Krankenhäusern, sowie viele Ärzte, wegen einer berufsbezogenen Impfpflicht kündigen? Mit wie viel Tausend Kündigungen, auch in den Arztpraxen, Notaufnahmen und Intensivstationen sowie der Verwaltung ist bundesweit zu rechnen? Wird so nicht der Pflegenotstand während einer „Corona Welle“ vergrößert? Mit welchen Folgen? Kann dann nicht die Gesundheitsversorgung auch nachhaltig beeinträchtigt werden? , nach dem 15.3.22, betroffen sein.
Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor haben sich 25.000 mehr Menschen mehr arbeitssuchend gemeldet als üblich.“ https://www.lz.de/ueberregional/wirtschaft/23184718_Vor-Impfpflicht-12.000-Pflegekraefte-arbeitssuchend-gemeldet.html

Sollen die Berufsvorbote nach dem 15.3.22 wieder zurückgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, dich ich gerne beantworte. Es kann noch niemand sagen, wie viele Beschäftigte, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, sich tatsächlich nicht impfen lassen. Wir wissen aber laut Statistischem Bundesamt, dass es in Deutschland 2018 rund 3,63 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen mit direkten Patientenkontakt gab. Das sind beispielsweise 700.000 Beschäftige in Arztpraxen, 400.000 in der ambulanten Pflege, 1,17 Millionen im Krankenhaus oder 716.000 in (teil)stationären Pflegeeinrichtungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist höher, aber wenn sich nur von diesem Personal 25.000 mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet haben, sind das nicht einmal 0,7 Prozent aller Beschäftigten. Ich gehe davon aus, dass unser Gesundheitssystem dadurch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

Die Debatte dreht sich gerade häufig schwerpunktmäßig um die eine Seite. Vergessen wird dabei die andere Seite und warum die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt eingeführt wurde. Es geht um Menschen, die krank sind, im Krankenhaus liegen oder die Angebote der Altenhilfe bzw. der Behindertenhilfe nutzen. Sie alle haben ein deutlich erhöhtes Risiko, dass der Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion nicht mild, sondern schwer oder gar tödlich verläuft. Dieses Risiko wird aufgrund der Lebenssituation nochmals deutlich erhöht, denn in der Pflege oder Assistenz entstehen viele Situationen mit engen körperlichen Kontakten und zwar mit Gesundheitspersonal, das sich die Menschen, die beispielsweise in stationären Einrichtungen leben, nicht aussuchen können. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass dieses Personal alles Erforderliche dafür unternimmt, damit das bestehende Risiko minimiert wird. Und dabei geht es eben zentral um die Impfung. Sie verhindert zwar nicht zu 100 Prozent eine Infektion oder Übertragung – aber das Risiko wird deutlich verringert. Aus diesem Schutzgedanken heraus, haben wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg gebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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