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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Bestand war ein grünes Kernanliegen in den Koalitionsverhandlungen. Es ist ein wichtiges Thema, denn in den vergangenen acht Jahren sind rund drei Millionen Menschen mit kleinen Erwerbsminderungsrenten von der Großen Koalition in keiner Weise berücksichtigt worden.

Ein wichtiges grünes Ziel ist, Altersarmut zu verhindern. Deshalb wollen wir unbedingt die Menschen stärken, die bereits heute eine Erwerbsminderungsrente beziehen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Denn auch sie haben eine ordentliche Rente verdient und unser Sozialstaat darf sie nicht allein lassen. Die geplanten Verbesserungen sind deshalb gut und wichtig. Aus unserer Sicht macht es auch Sinn, dass die geplante Besserstellung in Form eines pauschalen Aufschlags statt auf dem Wege einer (komplizierten) Neuberechnung der Bestandsrenten umgesetzt werden soll. Das geht auch auf die Idee meines für Rentenpolitik zuständigen Fraktionskollegen, Markus Kurth, zurück.

Dabei geht es um eine pragmatische Lösung, die für die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich handhabbar ist. Sie haben Recht, dass eine individuelle Neuberechnung der Erwerbsminderungsrenten im Bestand an sich gerechter wäre. Allerdings muss die individuelle Bedarfsgerechtigkeit gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden. Ein Beispiel dafür ist die Umsetzung der Grundrente. Denn diese Umsetzung bindet gerade alle Verwaltungskapazitäten bei der Deutschen Rentenversicherung noch bis zum Ende dieses Jahres. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen gerade lange auf die erstmalige Auszahlung der Grundrente warten. Und dieser Prozess ist auch dafür verantwortlich, dass eine schnellere Einführung der Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente leider nicht möglich ist. Eine individuelle Neuberechnung würde das alles noch verlängern und einen noch späteren Ausgleich bedeuten. Es kommt aber jetzt darauf an, dass wir zu spürbaren Verbesserungen der rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand kommen. Deshalb gehen wir das jetzt auf dem Wege des pauschalen Zuschlags wirksam an.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

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